Leistungen - Lfd. Buchhaltung
Erfolgt unter Beachtung der Vorschriften gemäß §6 Nr. 4 StBerG
- Sortieren von Belegen
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Erläuterungen
- Verwaltung der Offenen Posten
- Verwaltung des Anlagevermögens
- Aufarbeitung von Rückständen bzw. Unterstützung dabei